Zum Hauptinhalt springen

Geförderter Wohnraum

Voraussetzungen und Wohnberechtigungsschein in Hamburg

Wer kann eine geförderte Wohnung mieten?

Für viele unserer Wohnungen wird ein Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigt. Welcher Förderweg für Sie infrage kommt, hängt von Ihrem Einkommen und Ihrer Haushaltsgröße ab.

1. Förderweg

Niedriges Einkommen

36 %
der Hamburger Haushalte sind berechtigt

Anfangsmiete*
7,85 €/m²

2. Förderweg

Mittleres Einkommen

50 %
der Hamburger Haushalte sind berechtigt

Anfangsmiete*
9,99 €/m²

3. Förderweg

Erweiterte Einkommensgrenze

65 %
der Hamburger Haushalte sind berechtigt

Anfangsmiete*
12,95 €/m²

*Anfangsmieten beispielhaft für das Förderjahr 2026.

Habe ich Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein?

Der Online-Check der Stadt Hamburg gibt Ihnen eine erste Orientierung, ob die Voraussetzungen für einen Wohnberechtigungsschein erfüllt werden.

Der Online-Antrag der Stadt Hamburg ermöglicht Ihnen, einen Wohnberechtigungsschein (WBS) bequem digital zu beantragen.

Für die Beantragung eines Dringlichkeitsscheins oder einer Dringlichkeitsbestätigung wenden Sie sich bitte an die zuständigen Stellen der Bezirksämter.