ABC für Mieter
Alles, was Sie als Mieter wissen müssen. Von A, wie Abfalltrennung bis Z, wie Zählerablesung.
Siehe Mülltrennung
Es können unter dem Putz elektrische Leitungen verlaufen. Vor dem Anbringen von Lampen, Duschvorhängen oder Ähnlichem versichern Sie sich bitte durch ein Spannungsmessgerät, ob dort Leitungen verlaufen. Im Badezimmer ist das Bohren in Fliesen nicht gestattet.
Versiegelter Eichenparkettboden : bitte nebelfeucht reinigen. Verwenden Sie ausschließlich Pflegemittel für „versiegelten Parkettboden“, keine Universalpflegemittel für Holz.
Geölter Eichenparkettboden : bitte nebelfeucht reinigen. Verwenden Sie ausschließlich Pflegemittel für „geölten Parkettboden“, keine Universalpflegemittel für Holz.
Der Vinylboden in der Wohnung bedarf einer besonderen Pflege. Bitte nebelfeucht reinigen. Verwenden Sie ausschließlich Pflegemittel für Vinylböden, keine Universalpflegemittel.
Wir vermieten privat genutzte Immobilien immer courtagefrei. Egal, ob Sie eine Wohnung oder einen KFZ-Stellplatz bei uns mieten – Sie zahlen dafür keine Vermittlungsgebühr.
Bevor Sie Ein-oder Umbauten an Ihrer Wohnung, Ihrem Balkon oder Ihrer Terrasse vornehmen, nehmen Sie bitte unbedingt Kontakt mit der Verwaltung auf. Für mietereigene Einbauten benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung, in der alle notwendigen Vereinbarungen zur Ausführung und zum Rückbau getroffen werden.
Siehe SEPA-Lastschriftmandat
Liebe Mieterinnen und Mieter,
im Zuge der allgemeinen Preissteigerung und wachsenden Inflation, haben wir für Sie einige Tipps zur Einsparung von Energie im Haushalt zusammengestellt. Zusätzlich zu unseren Energiespartipps beachten Sie bitte auch die Informationskampagne „80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und auch unter www.energiewechsel.de erhalten Sie weitere wichtige Effizienz- und Einsparinformationen.
Alle unsere Wohnanlagen werden durch jeweils hauseigene SAT-Anlagen mit Radio- und Fernsehprogrammen versorgt. Sie finden bei uns eine große Bandbreite an angebotenen Sendern. Nähere Informationen im PDF-Format finden Sie hier.
Unsere aktuelle Garagenordnung im PDF-Format finden Sie hier
Wir sind ein freies Wohnungsunternehmen. Sie brauchen keine Genossenschaftsanteile zu kaufen, um unser Mieter zu werden.
Für ein friedliches und freundliches Miteinander innerhalb Ihrer Hausgemeinschaft ist es wichtig, dass von allen Mietern, deren Angehörigen und auch von Besuchern die Hausordnung eingehalten wird.
Die Einhaltung der Hausordnung ist auch innerhalb Ihres Mietvertrages vertraglich vereinbart.
Gegen die Haltung von normalen Haustieren ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Voraussetzung ist natürlich, dass die Tiere andere Mieter nicht belästigen und die Wohnung durch die Tierhaltung nicht beschädigt wird. Hunde und Katzen dürfen nicht frei auf dem Gelände herumlaufen
Das Halten von Hunden und Katzen setzt eine vorherige ausdrückliche Zustimmung Ihres Vermieters voraus. Diese kann auch wieder entzogen werden, wenn die Tiere Nachbarn belästigen, Gebäude oder Außenanlagen beschädigen oder gesetzeswidrig gehalten werden.
In unseren Wohnanlagen ist ein fester Hauswartservice für Sie unterwegs. Der Hauswart ist Ihr erster Ansprechpartner vor Ort. Sollten Sie ein Anliegen für Ihren Hauswart haben, verabreden Sie bitte über die Verwaltung einen Termin. Oder sprechen Sie ihn einfach an, wenn Sie ihn treffen.
Die Heizungsanlage ist so geregelt, dass in Ihrer Wohnung durchschnittlich 20 Grad Celsius herrschen. Es ist normal, dass Ihre Heizkörper von oben nach unten unterschiedlich temperiert sind. Dies ist kein Grund zur Besorgnis.
Stellen Sie auch bei Abwesenheit, in Schlafzimmern oder ungenutzten Zimmern die Heizkörper nie ganz ab. Das Aufheizen der ausgekühlten Räume dauert lange und verbraucht mehr Energie als wenn die Wärme gehalten wird.
Bitte vermeiden Sie, insbesondere in der kalten Jahreszeit Ihre Fenster über längere Zeit auf Kippstellung zu lassen. Dies verursacht das Auskühlen der Räume.
Wir haben die Voraussetzungen für einen sparsamen Energieverbrauch in Ihrer Wohnung geschaffen. Sie haben es nun in der Hand, diese Chance zu nutzen.
Alle Wohnanlagen sind mit einem Glasfaseranschluss oder einem DSL-Anschluss ausgestattet. Die Rechte hieran hält die Telekom.
Setzen Sie sich am besten frühzeitig mit Ihrem jetzigen Anbieter in Verbindung oder kontaktieren Sie direkt die Telekom.
Ihr Haus ist mit einer modernen Antennenanlage mit vielen Empfangsmöglichkeiten ausgestattet. Diese sind:
Für Mieter unserer öffentlich geförderten Wohnungen gilt: Sie zahlen bei Vertragsabschluss eine Kaution von 2,5 Monatsmieten. Bei frei finanzierten Wohnungen beträgt die Kaution 3 Monatsmieten.
Wenn wir die Immobilie beschädigungsfrei und mit allen Schlüsseln von Ihnen zurückbekommen, lösen wir das Kautionskonto auf, und Sie erhalten Ihr Geld zurück. Sollten Sie Ihre Bankverbindung ändern, denken Sie bitte daran, uns Ihre neue Bankverbindung für die Auszahlung der Kaution mitzuteilen. Sofern mit Nachforderungen aus noch nicht erfolgten Nebenkostenabrechnungen zu rechnen ist, wird ein angemessener Anteil Ihrer Kaution für die Deckung dieser zu erwartenden Forderungen einbehalten. Dies wird von uns im Rahmen der Kautionsauflösung geprüft.
Das Jobcenter hat meine Kaution gezahlt. Wer erhält sie zurück?
Wenn das Jobcenter Ihre Kaution gezahlt hat, wird von uns die Kaution auch an das Jobcenter zurückerstattet – es sei denn, Sie hatten die Kaution als Darlehen erhalten und haben dieses Darlehen inzwischen beim Jobcenter getilgt. Darüber benötigen wir einen schriftlichen Nachweis vom Jobcenter
Jeder Wohnung ist ein Kellerraum zugeordnet. Weiterhin sind Räume zum abstellen von Fahrrädern und Kinderwagen vorhanden.
Wir bitten Sie, die Zwischentüren im Kellergang nach Verlassen stets abgeschlossen zu halten, um möglichen Einbrechern keine Chance zu geben.
Die Verwendung von Kondensationstrocknern im Keller ist nicht zulässig.
Die Kündigung eines Mietverhältnisses muss schriftlich erfolgen, und sie muss von allen Mietvertragspartnern unterzeichnet sein. Ihre schriftliche Kündigung muss spätestens zum dritten Werktag eines Monats bei uns eingegangen sein.Bitte denken Sie daran, wenn Sie zusätzlich z.B. einen KFZ-Stellplatz gemietet haben, auch für dieses Mietverhältnis eine Kündigung zu schreiben und zusammen mit Ihrer Wohnungskündigung abzusenden.
Ein Kündigungsformular können Sie hier als PDF herunterladen.
Nachdem Sie gekündigt haben, erhalten Sie von uns innerhalb von zwei Wochen nach der Kündigung eine Bestätigung mit einem Terminvorschlag für eine Wohnungsvorabnahme. Falls der Termin für Sie nicht passen sollte, können Sie mit uns einen individuellen Termin vereinbaren. Bei der Vorabnahme wird festgestellt, welche Mängel in der Wohnung vorhanden sind und ob Sie oder wir für die Beseitigung jeweils zu sorgen haben. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit einer sehr frühen Vorabnahme, damit Sie rechtzeitig wissen, was Sie noch in der Wohnung tun müssen und dafür genug Zeit haben.
Wir werden bei der Vorabnahme mit Ihnen auch Besichtigungstermine für Mietinteressenten absprechen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund der großen Nachfrage nach Wohnraum Ihre Wohnung schon wenige Wochen nach Ihrer Kündigung Interessenten in Ihrem Beisein zeigen und so schnell wie möglich neu vermieten möchten.
Sobald Sie wissen, wann Ihr Umzugstag sein wird, vereinbaren Sie mit uns einen Termin für die Endabnahme und Schlüsselübergabe Ihrer Wohnung.
Als Erbe treten Sie in sämtliche Rechte und Pflichten des Mietvertrages ein. Bitte setzen Sie sich als Erbe eines Mietverhältnisses so rasch wie möglich mit uns in Verbindung. Wir werden uns gemeinsam mit Ihnen um eine gute Lösung kümmern.
Legionellen sind natürliche Bakterien, die im Trinkwasser vorkommen. Nach medizinischem Ermessen stellen Legionellen bei der Nahrungsaufnahme oder beim Trinken von Leitungswasser keine Gefahr dar.
Allerdings können sie durch Vernebelung – z.B. beim Duschen – insbesondere für ältere Menschen, Kleinkinder und Menschen mit Vorerkrankungen schädlich sein. Deswegen wird gemäß Trinkwasserverordnung eine regelmäßige Untersuchung des Trinkwassers von uns vorgenommen.
Im Rahmen Ihrer Sorgfaltspflicht sollten zusätzlich folgende Maßnahmen von Ihnen regelmäßig in Ihrer Wohnung durchgeführt werden :
Alle unsere Immobilien sind mit modernen Heizungs- und Be- und Entlüftungssystemen ausgestattet. Anders als Sie es vielleicht gewohnt sind, sollten die Fenster nur in Ausnahmefällen kurz geöffnet werden, um das System einwandfrei funktionieren zu lassen. Bei normalem Betrieb reicht es, wenn Sie den Stufenschalter der Be- und Entlüftungsanlage auf die mittlere Stufe einstellen. Sind Sie länger abwesend, können Sie sogar die niedrigste Stufe wählen, dabei Energie sparen und Ihre Wohnung wird trotzdem mit ausreichend Frischluft versorgt. Bitte sorgen Sie dafür, dass alle Lüftungselemente immer frei zugänglich sind, damit sich in Ihrer Wohnung kein Schimmelpilz bildet.
Wenn Sie diese Tipps berücksichtigen, sorgen Sie für den schnellstmöglichen Austausch verbrauchter Luft gegen frische, sauerstoffreiche Luft von draußen. Sauerstoffreiche Luft erwärmt sich wesentlich schneller als sauerstoffarme Luft. Daher ist Ihr richtiger Umgang mit der Lüftungsanlage die beste Voraussetzung für sparsamen Verbrauch von Wärmeenergie.
Sollte es einmal zu Schwierigkeiten mit der Zahlung Ihrer Miete kommen, setzen Sie sich bitte sofort mit uns in Verbindung. Wir versuchen, gemeinsam mit Ihnen eine Lösung zu finden. Auf keinen Fall sollten Sie es soweit kommen lassen, dass wir nach einigen Mahnungen eine Kündigung des Mietverhältnisses einleiten müssen.
Auszug eines Mietvertragspartners
In jedem Fall bedarf es einer schriftlichen Kündigung des ausziehenden Mietvertragspartners. Weiterhin benötigen wir durch aktuelle Einkommensbestätigungen oder eine neue Mietübernahmeerklärung den Nachweis, dass die Miete zukünftig auch von dem verbleibenden Mietvertragspartner gezahlt werden kann.
Aufnahme eines weiteren Mietvertragspartners
Für die Neuaufnahme eines Vertragspartners benötigen wir die gleichen Unterlagen wie für einen neuen Mietvertrag. Nach Prüfung wird ein entsprechender Nachtrag zum Mietvertrag geschlossen.
(Ehe)- Partner ist verstorben
Bitte benachrichtigen Sie uns schriftlich und senden uns eine Kopie der Sterbeurkunde. Sie werden normalerweise weiterhin als alleiniger Mieter in der Wohnung wohnen dürfen, auch wenn Ihr Partner vorher alleiniger Mieter war.
Die Mietzahlung sowie die Betriebskostenvorauszahlung ist zum dritten Werktag eines jeden Monats ohne Abzüge fällig.
Vertraglich vereinbaren wir mit Ihnen, dass wir die Miete per SEPA-Lastschriftmandat von Ihrem Bankkonto einziehen. Innerhalb der ersten drei Werktage jeden Monats buchen wir dann die Miete bei Ihnen ab. Ihr Vorteil: Ihnen entstehen keine Bankgebühren.
Sollte einmal eine Abbuchung trotz aller Umsicht auf unserer Seite nicht Ihre Zustimmung finden, haben Sie bis zu acht Wochen die Möglichkeit, das Geld wieder zurückzuholen.
Hier finden Sie unser Formular für das SEPA-Lastschriftmandat. Sie können das Formular als PDF herunterladen.
Wenn sich Ihre Bankverbindung ändert, benötigen wir von Ihnen ein neues SEPA-Lastschriftmandat.
An den Müllstandplätzen stehen Abfalltonnen für Bioabfall, Papier und Pappe, Wertstoffe und Restmüll zur Verfügung. Welche Abfälle in welche Behälter gehören, erfahren Sie unter Stadtreinigung Hamburg - 4-Tonnen-System - Trennen mit System
Sie erhalten jedes Jahr eine Abrechnung Ihrer Betriebs- und Heizkosten für das vergangene Jahr. Diese Abrechnungen erstellen wir so schnell wie möglich. Wir sind allerdings auf die Jahresabrechnung der externen Versorger angewiesen.
Für technische Notfällen außerhalb unserer Sprechzeiten
haben wir für Sie eine Notdienst-Telefonnummer eingerichtet. Den Mitarbeitern dieser Service-Hotline liegen die Telefonnummern unserer Notdienstfirmen vor, so dass Ihr Anliegen schnell bearbeitet werden kann.
Wählen Sie bei technischen Notfällen bitte die 040 60 90 05 99
Bei Feuer oder sonstiger akuter Gefahr für Leib und Leben
wenden Sie sich bitte an die Notrufe der
Polizei Telefon 110
oder
Feuerwehr Telefon 112
Bei technischen Notfällen innerhalb unserer Sprechzeiten
rufen Sie uns bitte an :
Montag 8.00 – 17.00
Dienstag 8.00 – 17.00
Mittwoch 8.00 – 17.00
Donnerstag 8.00 – 17.00
Freitag 8.00 – 14.30
Telefon 040 60 90 05 00
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Für technische Notfällen außerhalb unserer Sprechzeiten
haben wir für Sie eine Notdienst-Telefonnummer eingerichtet. Den Mitarbeitern dieser Service-Hotline liegen die Telefonnummern unserer Notdienstfirmen vor, so dass Ihr Anliegen schnell bearbeitet werden kann.
Wählen Sie bei technischen Notfällen bitte die 040 60 90 05 99
Sie haben die Möglichkeit, bei uns PKW-Stellplätze im Außenbereich oder in einer Tiefgarage anzumieten. Bitte nehmen Sie Kontakt mit unserer Verwaltung auf.
Ihre Wohnung ist nach den gesetzlichen Vorgaben mit Rauchwarnmelder ausgestattet, die im Falle von Rauch- oder starker Staubentwicklung ein akustisches Signal geben. Die Melder werden jährlich gewartet – entweder durch einen Monteur vor Ort oder durch ein Funksignal.
Bei Rohrverstopfungen informieren Sie bitte unseren technischen Notdienst.
Sie können Rohrverstopfungen verhindern, indem Sie
Siehe Hausordnung
Klicken Sie auf Schadensmeldung und schicken Sie uns mithilfe des hinterlegten Formulars eine Beschreibung des Schadens. Ihre Mail wird an den zuständigen Verwalter weitergeleitet. Für Rückfragen geben Sie bitte Ihre aktuelle Telefonnummer an. Wir rufen Sie an. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern.
Wir haben keinen Ersatzschlüssel zu Ihrer Wohnung. Daher können wir Ihnen nicht helfen, wenn Sie sich ausgeschlossen haben. Bitte rufen Sie einen Schlossnotdienst Ihres Vertrauens an. Meist hängt auch in unsere Schaukästen im Erdgeschoss eine solche Empfehlung. Die Kosten der Öffnung tragen Sie leider selbst. Bei Verlust von Schlüsseln bestellen wir für Sie gegen Kostenerstattung gern neue Schlüssel und tauschen den Schließzylinder in Ihrer Tür und die ggf. mitbetroffenen weiteren Türzylinder.
Hüten Sie sich vor unseriösen Schlüsseldiensten! Treffen Sie unbedingt eine verbindlichen Preisabsprache VOR Durchführung der Maßnahmen.
Vertraglich vereinbaren wir mit Ihnen, dass wir die Miete per SEPA-Lastschriftmandat von Ihrem Bankkonto einziehen. Innerhalb der ersten drei Werktage jeden Monats buchen wir dann die Miete bei Ihnen ab. Ihr Vorteil: Ihnen entstehen keine Bankgebühren.
Sollte einmal eine Abbuchung trotz aller Umsicht auf unserer Seite nicht Ihre Zustimmung finden, haben Sie bis zu acht Wochen die Möglichkeit, das Geld wieder zurückzuholen.
Hier finden Sie unser Formular für das SEPA-Lastschriftmandat. Sie können das Formular als PDF herunterladen.
Wenn sich Ihre Bankverbindung ändert, benötigen wir von Ihnen ein neues SEPA-Lastschriftmandat.
Sonder- und Sperrmüll gehört weder an die Müllstandplätze noch in Kellerräume oder Kellergänge. Bitte entsorgen Sie Ihren Sonder- und Sperrmüll auf den dafür vorgesehenen Recyclinghöfen : Recyclinghöfe der Stadtreinigung Hamburg - hamburg.de
Sonder- oder Sperrmüll auf allgemeinen Flächen, den wir persönlich nicht zuordnen können, entsorgen wir auf Kosten aller Mieter.
Die Anbringung von Markisen oder sonstigen Gegenständen, die in die Außenfassade gebohrt werden müssen, ist nicht gestattet. Als Alternative empfehlen wir Klemmmarkisen.
Sollte es in Ihrer Wohnung zu einem Stromausfall kommen, beachten Sie bitte folgende Punkte :
Alle Wohnanlagen sind mit einem Glasfaseranschluss oder einem DSL-Anschluss ausgestattet. Die Rechte hieran hält die Telekom.
Setzen Sie sich am besten frühzeitig mit Ihrem jetzigen Anbieter in Verbindung oder kontaktieren Sie direkt die Telekom.
In allen von uns verwalteten Wohnobjekten wird die Treppenhausreinigung durch professionelle Reinigungsunternehmen ausgeführt. Dafür zahlen Sie einen Beitrag mit Ihren Betriebskostenvorauszahlungen. Die Reinigungsfirma reinigt die Bodenflächen feucht. Das Beseitigen grober Verschmutzungen gehört nicht zum Auftragsvolumen.
Es ist im Sinne einer guten Hausgemeinschaft, wenn alle darauf achten, dass Treppenhaus, Flure und Aufzugsflächen sauber und ordentlich sind. Wenn Ihnen in diesen allgemeinen Flächen etwas zu Boden fällt, freuen sich Ihre Nachbarn, wenn Sie es aufheben und Verschmutzungen unmittelbar selbst beseitigen.
Vor dem Umzug - Gute Planung ist alles
Adressänderungen, An- bzw. Ummeldungen:
Außerdem:
Untervermietung
Da es verschiedene Voraussetzungen für unterschiedliche Untermietverhältnisse gibt, wenden Sie sich bitte bei einem Wunsch nach Untervermietung von Teilen Ihrer Wohnung an die Verwaltung
Das Gebäude, in dem Sie wohnen, ist gegen alle Schäden, die von außen auftreten können, versichert. Dieser Versicherungsschutz gilt allerdings nicht für Ihren Hausrat in der Wohnung und im Keller sowie für von Ihnen verursachte Gebäudeschäden.
Deswegen empfehlen wir Ihnen dringend, dauerhaft sowohl eine private Haftpflichtversicherung für alle Haushaltsmitglieder als auch eine Hausratversicherung abzuschließen.
Sie erhalten von uns innerhalb von zwei Wochen nach der Kündigung eine Bestätigung mit einem Terminvorschlag für eine Wohnungsvorabnahme. Falls der Termin für Sie nicht passen sollte, können Sie mit uns einen individuellen Termin vereinbaren. Bei der Vorabnahme wird festgestellt, welche Mängel in der Wohnung vorhanden sind und ob Sie oder wir für die Beseitigung jeweils zu sorgen haben. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit einer sehr frühen Vorabnahme, damit Sie rechtzeitig wissen, was Sie noch in der Wohnung tun müssen und dafür genug Zeit haben.
Wir werden bei der Vorabnahme mit Ihnen auch Besichtigungstermine für Mietinteressenten absprechen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund der großen Nachfrage nach Wohnraum Ihre Wohnung schon wenige Wochen nach Ihrer Kündigung Interessenten in Ihrem Beisein zeigen und so schnell wie möglich neu vermieten möchten.
Sobald Sie wissen, wann Ihr Umzugstag sein wird, vereinbaren Sie mit uns einen Termin für die Endabnahme und Schlüsselübergabe Ihrer Wohnung.Falls Sie einen Termin mit einem Techniker, zum Beispiel bezüglich des Internets, absprechen, teilen Sie uns dies bitte unverzüglich mit, damit Ihr Hauswart den E-Raum für den Techniker aufsperren kann.
Wünschen Sie eine Ablesung Ihres Stromzählers, rufen Sie uns gerne an. Der Hauswart wird Ihren Zähler ablesen und Ihnen einen Beleg mit dem abgelesenen Zählerstand in den Briefkasten werfen.